Freeriden, Skitourengehen und Schneeschuhwandern, Wintersport abseits der Pisten erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Der bereits seit einigen Jahren zu beobachtende Trend birgt jedoch einen offensichtlichen Interessenskonflikt zwischen Wintersportlern, Forst, Jagd und Naturschutz.

Denn für die heimischen Wildtiere gehen dadurch Rückzugsräume während der nahrungsarmen Winterzeit verloren, der Verbiss an Pflanzen erhöht sich, wenn die ruhenden Tiere aufgescheucht werden und dadurch mehr Nahrung benötigen und die junge Vegetation kann unter der Beanspruchung durch Wintersportler auch direkt Schaden nehmen. Das ist in niemandes Interesse.

Es existieren relativ klare gesetzliche Regelungen in Vorarlberg, die aber nicht immer ebenso deutlich in den betroffenen Gebieten kommuniziert werden. So gibt es immer wieder verbale Auseinandersetzungen gerade zwischen Jägern und Wintersportlern, die auch daher rühren, dass die Ausschilderung für den Sportler, der sich damit nicht intensiv beschäftigt, alles andere als eindeutig ist.

Titelbild: Hochjoch
Foto: Daniel Zangerl – Silvretta Montafon.

Skitour Gargellen-Tschagguns. (Foto: Stefan Kothner – Montafon Tourismus GmbH, Schruns)

In verschiedenen Vorschriften gibt es Regelungen zu den rechtlichen Grundlagen, die wir hier zusammenfassen:

  • Skifahren im freien Gelände
    Außerhalb von Waldflächen ist das Befahren mit Wintersportgeräten bei ausreichender Schneelage prinzipiell erlaubt, sofern Flächen nicht eingefriedet sind oder durch Aufschriften (beispielsweise “Respektiere deine Grenzen” ) oder andere Vorkehrungen abgesperrt werden.
  • Abfahrten im Wald
    Generell gilt ein freies Betretungsrecht im Wald. Im Bereich (Faustregel 500m) von Aufstiegshilfen bzw. Liften ist das Abfahren in den Wald jedoch nur auf markierten Pisten und Skirouten erlaubt. Jungwuchsflächen mit einem Bewuchs unter 3 m Höhe dürfen nicht betreten oder befahren werden. Dadurch wird die Neu- und Wiederbewaldung sichergestellt.
  • Wildruhezonen und Jagdliche Sperrgebiete
    Wildruhezonen sollen dazu dienen, Rückzugsräume in besonders störungsintensiven Gebieten für Wildtiere zu bewahren. In diesen sensiblen Zonen gilt ein generelles Wegegebot. Schneeschuhwanderungen, Skitouren und sonstige Wintersportaktivitäten dürfen somit nicht im Wald oder freiem Gelände unternommen werden, sind aber entlang ausgewiesener Straßen, Wege, Skipisten und Loipen ausdrücklich erlaubt. Wildruhezonen und jagdliche Sperrgebiete sind eigens mit grünen runden Tafeln und der Aufschrift „Sperrgebiet“ gekennzeichnet.
  • Europaschutzgebiete, Natura 2000
    Europaschutzgebiete im Montafon und Klostertal sind für Wintersportler wie Skitourengeher und Schneeschuhwanderer prinzipiell frei zugänglich, es gelten die oben genannten Bestimmungen.

Zur Konkretisierung der gesetzlichen Regelungen ist die Initiative Naturverträglicher Wintersport im Montafon gegründet worden. Initiatoren dieses Projekts sind Montafon Tourismus, die Bergführer Montafon und der Naturschutzverein Verwall und Klostertaler Bergwälder. Die Idee der Gründer ist, gemeinsame Lösungen zu suchen, um künftige Konflikte zu vermeiden. Vorarlberger Bergführerverband, Montafon Tourismus,  Naturschutzverein Verwall-Klostertaler Bergwälder, Grundeigentümern, Bewirtschafter und Nutzergruppen haben in diesem Projekt konkrete Regeln für die Nutzung des Naturraums im Montafon entwickelt.

Skitour Gargellen-Tschagguns. (Foto: Stefan Kothner – Montafon Tourismus GmbH, Schruns)

Für ausgewählte Gebiete im Montafon und Klostertal haben sich diese Gruppen auf Bereiche geeinigt, die von Wintersportlern zum Schutz von Waldflächen und Wildtieren gemieden werden sollen. Diese über die gesetzlichen Regeln hinausgehenden Vermeidungsflächen sollen sicherstellen, dass andere Gebiete generell weiterhin für die Ausübung von Wintersport genutzt werden können, in den Vermeidungsflächen aber einen erweiterten Naturschutz gewährleistet werden kann.

Die Lösung ist also eine Kanalisierung der Wintersportaktivitäten. Damit sollte allen Beteiligten gedient sein, Forst und Jagd haben erweiterte Flächen ohne Wintersport, für die Wintersportler ist dagegen ganz klar, welche Gebiete genutzt werden können. Wenn sich alle Beteiligten daran halten, sollte einer gemeinsamen und schonenden Nutzung der wundervollen Winterlandschaft im Montafon nichts entgegenstehen.

Die Einhaltung der Vereinbarungen wird laufend evaluiert, gegebenenfalls können Änderungen jeweils in der nächsten Saison erfolgen. Die konkreten Regeln und deren Auswirkungen in den Gebieten finden sich stets aktuell auf der Webseite von Montafon Tourismus.

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